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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 10 KR 39/22

Der Kläger begehrt die Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten zu Lasten der beklagten Krankenkasse sowie Kostenerstattung für in der Vergangenheit erfolgte Selbstbeschaffungen.

Fundstelle(n):
HAAAJ-77494

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