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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 1 BA 16/21

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger wegen seiner bei der Beigeladenen zu 1 ausgeübten Tätigkeit als Arzt der neurochirurgischen Rufbereitschaft in der Zeit vom 15.07.2019 bis zum 31.12.2019 der Versicherungspflicht aufgrund abhängiger Beschäftigung in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliegt.

Fundstelle(n):
WAAAJ-77505

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