Schadensersatzklage der Geschädigten aus einem Europäischen Kartell: Vorliegen eines einheitlichen Lebenssachverhalts; Voraussetzungen des Auskunfts- und Offenlegungsanspruchs; Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme zur Schadensfeststellung bei Zurückverweisung durch das Berufungsgericht - LKW-Kartell V
Leitsatz
LKW-Kartell V
1. Bei der gebotenen natürlichen und den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtung handelt es sich beim Kauf eines Lastkraftwagens und dessen anschließender erneuter Beschaffung durch Leasing oder Mietkauf nach Eintritt einer Finanzierungsgesellschaft in den Kaufvertrag um einen einheitlichen Lebenssachverhalt, der nur einen Streitgegenstand begründet.
Der Auskunfts-
3. gemäß § 287 Abs. 1 ZPO erforderlichen umfassenden Würdigung aller maßgeblichen Umstände feststellen, ob eine umfangreiche oder aufwändige Beweisaufnahme im Sinn von § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO notwendig ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2024:011024UKZR60.23.0
Fundstelle(n): BB 2024 S. 2561 Nr. 45 BB 2025 S. 339 Nr. 7 BB 2025 S. 340 Nr. 7 NJW 2025 S. 64 Nr. 1 NJW 2025 S. 71 Nr. 1 WM 2024 S. 2258 Nr. 48 ZIP 2024 S. 4 Nr. 44 ZIP 2025 S. 765 Nr. 13 ZIP 2025 S. 765 Nr. 13 ZAAAJ-77650