1. NV: Eine nachhaltige und damit steuerbare Erfindertätigkeit kann vorliegen, wenn der Erfinder oder sein Patentanwalt im Verfahren auf Erteilung des Patents die technische Verwertungsreife der Erfindung fördern. Hiervon abzugrenzen ist die typische Tätigkeit des Patentanwalts im Verfahren auf Erteilung des Patents, die keine erfinderische Tätigkeit darstellt.
2. NV: Hat das Finanzgericht (FG) keine Grundsätze aufgestellt, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichen, kann die Zulassung wegen Divergenz nicht mit der Begründung erreicht werden, ein anderes FG sei in derselben Frage von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs abgewichen.
Fundstelle(n): BB 2024 S. 2517 Nr. 44 BFH/NV 2024 S. 1411 Nr. 12 DStR-Aktuell 2024 S. 8 Nr. 44 EStB 2025 S. 15 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 44/2024 S. 3043 NWB-Eilnachricht Nr. 44/2024 S. 3043 StuB-Bilanzreport Nr. 22/2024 S. 882 StuB-Bilanzreport Nr. 22/2024 S. 882 HAAAJ-77695