Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - X ZR 136/23

Gesetze: Art 5 Abs 3 EGV 261/2004, Art 7 EGV 261/2004

Fluggastrechte bei Flugannullierung: Spielraum des Luftverkehrsunternehmens für die Beurteilung zweckmäßiger Maßnahmen bei außergewöhnlichem Umstand; Nichtdurchführung einzelner Flüge zur Vermeidung einer Annullierung oder großer Ankunftsverspätung am Folgetag

Leitsatz

1. Wenn ein außergewöhnlicher Umstand dazu führt, dass nicht alle vorgesehenen Flüge stattfinden können, ist dem Luftverkehrsunternehmen bei der Beurteilung der zweckmäßigen Maßnahmen ein Spielraum zuzubilligen (Bestätigung von , BGHZ 194, 258 = NJW 2013, 374 = RRa 2012, 288 Rn. 33).

2. Deshalb kann ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem außergewöhnlichen Umstand und der Annullierung eines Fluges auch dann zu bejahen sein, wenn sich das Luftfahrtunternehmen entschließt, einzelne Flüge am Tag des außergewöhnlichen Umstands nicht mehr durchzuführen, um eine Annullierung oder große Ankunftsverspätung am Folgetag zu vermeiden (Ergänzung zu , NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 32).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:240924UXZR136.23.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2024 S. 1560 Nr. 24
RAAAJ-77819

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank