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FG Münster Urteil v. - 15 K 698/22 E

Gesetze: EStG § 9 Abs. 4; LBG NRW § 24; LBG NRW § 25; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Werbungskosten: erste Tätigkeitsstätte

Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte bei Kettenabordnung eines Beamten

Leitsatz

Ein Beamter, der im Wege einer Kettenabordnung an eine Ausbildungsstätte des Landes abgeordnet wird und dessen jeweils nur vorübergehende Abordnung von nicht mehr als 48 Monaten als „Versetzung” bezeichnet wird, hat an der Ausbildungsstätte dennoch keine erste Tätigkeitsstätte.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2025 S. 6 Nr. 18
YAAAJ-77847

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