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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 10 SF 2058/24 E-B

Gesetze: SGG § 183; SGG § 197a; GKG § 66; GKG § 19; GKG § 22; GKG § 6

Leitsatz

Leitsatz:

Verstirbt der Rechtsvorgänger im Widerspruchsverfahren und erhebt ein sonstiger Rechtsnachfolger Klage, ist dieser nicht kostenprivilegiert i.S.v. § 183 Satz 2 SGG.

Fundstelle(n):
UAAAJ-77964

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