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BAG Beschluss v. - 8 AZB 10/24

Gesetze: § 72 Abs 4 ArbGG, § 62 Abs 2 S 1 ArbGG, § 890 Abs 2 ZPO, § 890 Abs 1 ZPO, § 929 Abs 2 ZPO

Ordnungsmittelverfahren - Rechtsbeschwerde

Leitsatz

Der Statthaftigkeit einer zugelassenen Rechtsbeschwerde im Ordnungsmittelverfahren nach einer einstweiligen Unterlassungsverfügung steht die Begrenzung des Instanzenzugs im arbeitsgerichtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren nicht entgegen. Das Ordnungsmittelverfahren ist als selbständige Folgesache mit einem eigenen Rechtsmittelzug ausgestattet.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2024:211024.B.8AZB10.24.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 10 Nr. 51
NJW 2025 S. 683 Nr. 10
NJW 2025 S. 687 Nr. 10
PAAAJ-77996

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