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BAG Urteil v. - 5 AZR 266/23

Gesetze: Art 2 Nr 1 EGRL 88/2003, Art 2 Nr 2 EGRL 88/2003, § 4 S 1 ArbZG

Gesetzliche Ruhepause - Lage - Vergütung

Leitsatz

Verlangen betriebliche Erfordernisse eine flexible Festlegung der Pausen, ist der in § 4 Satz 1 ArbZG vorgesehenen Anforderung des "im Voraus feststehend" auch dann genügt, wenn der Arbeitnehmer jedenfalls zu Beginn der Pause weiß, dass und wie lange er nunmehr zum Zwecke der Erholung Pause hat und frei über die Nutzung dieses Zeitraums verfügen kann.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2024:210824.U.5AZR266.23.0

Fundstelle(n):
Nr. 6/2025 S. 335
BB 2024 S. 2739 Nr. 47
NJW 2024 S. 10 Nr. 47
JAAAJ-78101

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