Kostenentscheidung bei Rücknahme des Vergütungsantrags durch den vorläufige Sachwalter nach Beschwerdeeinlegung durch einen Insolvenzgläubiger
Leitsatz
1. Nimmt der (vorläufige) Sachwalter einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung zurück, nachdem ein Insolvenzgläubiger gegen die Festsetzung der Vergütung sofortige Beschwerde eingelegt hat, wird eine zu Gunsten des (vorläufigen) Sachwalters ergangene erstinstanzliche Entscheidung gegenstandslos und sind ihm grundsätzlich die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen.
2. Der Wert des Beschwerdegegenstands bestimmt sich auch bei der sofortigen Beschwerde eines Insolvenzgläubigers gegen die Vergütungsentscheidung nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem in der angefochtenen Entscheidung zugebilligten und dem in der Beschwerdeinstanz beantragten Betrag (Bestätigung von , NZI 2006, 250 Rn. 6 und vom - IX ZB 1/04, NZI 2007, 241 Rn. 4; Aufgabe von , NZI 2023, 188 Rn. 6).
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2024:101024BIXZB26.22.0
Fundstelle(n): BB 2025 S. 66 Nr. 3 DStR-Aktuell 2024 S. 11 Nr. 47 NJW 2024 S. 9 Nr. 47 WM 2024 S. 2104 Nr. 45 ZIP 2024 S. 2659 Nr. 45 ZIP 2025 S. 130 Nr. 3 ZIP 2025 S. 131 Nr. 3 HAAAJ-78106