Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - 5 StR 160/22

Gesetze: § 29 Abs 3 S 2 Nr 1 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 267 Abs 3 S 1 StPO

Strafzumessung: Erfüllung des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:200722U5STR160.22.0

Fundstelle(n):
KAAAJ-78196

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank