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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KR 40/24

Gesetze: SGB V § 240; EStG § 10d

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Berechnung der Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Verlustvortrag nach § 10d EstG nicht von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen, selbst dann nicht, wenn der Verlustvortrag aus (hier: klimaschützenden) Investitionen in Wohneigentum herrührt.

Fundstelle(n):
TAAAJ-78287

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