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BFH Beschluss v. - VIII E 4/24

Gesetze: AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b; GKG § 1 Abs. 5; GKG § 47 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3; GKG § 21; GKG § 52 Abs. 1, Abs. 2; GKG § 66 Abs. 1, Abs. 6, Abs. 7

Streitwert bei ersatzloser Aufhebung einer gesonderten Gewinnfeststellung

Leitsatz

1. NV: Der Streitwert einer Klage, die auf die ersatzlose Aufhebung einer gesonderten Gewinnfeststellung gerichtet ist, bestimmt sich nach den konkreten einkommensteuerlichen Auswirkungen beim Kläger.

2. NV: Dieser Streitwert ist bei unverändertem Rechtsschutzziel auch im Verfahren wegen einer Nichtzulassungsbeschwerde maßgeblich.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.211024.VIIIE4.24.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2024 S. 361 Nr. 12
AO-StB 2024 S. 361 Nr. 12
BB 2024 S. 2645 Nr. 46
BFH/NV 2025 S. 26 Nr. 1
HFR 2025 S. 51 Nr. 1
EAAAJ-78415

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