Verjährungsunterbrechende Wirkung einer "demnächst" zu gestellten Werklohnklage: Zustellungsmangel und fehlendes Verschulden des Zustellungsveranlassers bei Fehlern im Geschäftsbetrieb insbesondere von Fehlern des Zustellungsorgans
Leitsatz
Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, sind dem Zustellungsbetreiber nicht zuzurechnen (Anschluss an Rn. 6, NJW 2023, 2945). Zu solchen Verzögerungen gehören auch Versäumnisse, die bei der Ausführung der Zustellung von dem Zustellorgan verursacht worden sind.