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BGH Urteil v. - VII ZR 240/23

Gesetze: § 167 ZPO, § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 631 BGB, §§ 631ff BGB

Verjährungsunterbrechende Wirkung einer "demnächst" zu gestellten Werklohnklage: Zustellungsmangel und fehlendes Verschulden des Zustellungsveranlassers bei Fehlern im Geschäftsbetrieb insbesondere von Fehlern des Zustellungsorgans

Leitsatz

Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, sind dem Zustellungsbetreiber nicht zuzurechnen (Anschluss an Rn. 6, NJW 2023, 2945). Zu solchen Verzögerungen gehören auch Versäumnisse, die bei der Ausführung der Zustellung von dem Zustellorgan verursacht worden sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:101024UVIIZR240.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 10 Nr. 48
NJW-RR 2024 S. 1569 Nr. 24
WM 2025 S. 282 Nr. 6
HAAAJ-78508

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