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BAG Beschluss v. - 1 ABR 25/23

Gesetze: § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 101 S 1 BetrVG, § 99 Abs 3 S 1 BetrVG, § 99 Abs 2 BetrVG

Eingruppierung - Unterrichtung des Betriebsrats

Leitsatz

Sieht ein betriebliches Entgeltschema Entgeltgruppen und -stufen vor, hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat im Rahmen eines Zustimmungsersuchens zur Eingruppierung regelmäßig von sich aus auch die vorgesehene Entgeltstufe mitzuteilen. Andernfalls ist der Betriebsrat nicht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ordnungsgemäß unterrichtet mit der Folge, dass die Frist für die Zustimmungsverweigerung nicht anläuft.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2024:160724.B.1ABR25.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 10 Nr. 48
OAAAJ-78617

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