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BGH Urteil v. - KZR 98/20

Gesetze: § 1 GWB vom , § 1 GWB vom , § 33 Abs 1 GWB vom , § 33 Abs 3 GWB vom , § 33g Abs 1 GWB, § 33g Abs 10 GWB, § 287 Abs 1 ZPO, § 823 Abs 2 BGB, Art 81 EGV

Anforderungen an Darlegung zu kartellbedingtem Preishöhenschadens - LKW-Kartell IV

Leitsatz

LKW-Kartell IV

Für die Darlegung eines kartellbedingten Preishöhenschadens genügt es, wenn der Kläger alle greifbaren Anhaltspunkte für die nach § 287 ZPO vorzunehmende Schadensschätzung vorträgt, zu deren Darlegung er ohne weiteres in der Lage ist. Die Vorlage einer Vergleichsmarktanalyse kann von ihm nicht verlangt werden, vielmehr können sich Anhaltspunkte je nach den Umständen des Einzelfalls auch aus sonstigen Indizien ergeben, die geeignet sind, auf einen erheblichen Schaden zu schließen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:090724UKZR98.20.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 2434 Nr. 43
NJW 2024 S. 9 Nr. 43
NJW-RR 2024 S. 1551 Nr. 24
WM 2024 S. 2157 Nr. 46
WAAAJ-78636

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