Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen des Arbeitgebers für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer; Sicherheitsmaßnahmen
Bezug: BStBl 1997 I S. 696
Bezug: BStBl 2022 I S. 232
Anwendungsregelung
Dieses Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden und ersetzt das (BStBl 1997 I S. 696). In den Fällen einer nicht konkreten Positionsgefährdung sind die Grundsätze des (a. a. O.) letztmalig auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen vor dem endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die vor dem zufließen.
Es ist gefragt worden, wie die vom Arbeitgeber getragenen oder ersetzten Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer beruflichen Position einer konkreten Positionsgefährdung ausgesetzt sind, lohnsteuerlich zu behandeln sind. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur einkommen- und lohnsteuerlichen Behandlung der Aufwendungen Folgendes:
1. Personenschutz
1Aufwendungen des Arbeitgebers für das ausschließlich mit dem Personenschutz befasste Personal (z. B. Leibwächter, Personenschützer) führen nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn der konkret zu schützenden Person, weil diese Vorteile im ganz überwiegend eigenb...