Pauschalreisevertrag: Ausschluss eines Entschädigungsanspruchs für den Reiseveranstalter bei Reisestornierung wegen eines Einreiseverbots nach Kanada in der Corona-Pandemie
Leitsatz
1. Ein Einreiseverbot für das Zielland ist für die Beurteilung der Frage, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, auch dann von Bedeutung, wenn das Verbot befristet ist und das Ende der Frist vor dem geplanten Reisebeginn liegt (Ergänzung zu , NJW 2022, 3707 = RRa 2022, 283 Rn. 47 ff.).
2. Ein Ausschluss des Entschädigungsanspruchs nach § 651h Abs. 3 BGB kommt auch dann in Betracht, wenn der Reisende bereits mehrere Monate vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktritt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2024:151024UXZR79.22.0
Fundstelle(n): NJW 2024 S. 9 Nr. 48 NJW-RR 2025 S. 185 Nr. 3 RAAAJ-78788