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Familienleistungsausgleich; Übersicht über im Ausland gewährte vergleichbare Leistungen gemäß § 65 Satz 1 Nr. 1 EStG
Bezug: BStBl 2017 I S. 151
Die beiliegende Übersicht listet diejenigen im Ausland gewährten Leistungen auf, die die Zahlung von Kindergeld nach § 65 Satz 1 Nr. 1 EStG ausschließen (vgl. A 28.2 Abs. 1 Satz 1 DA-KG) oder zur Zahlung von Kindergeld in Höhe eines Unterschiedsbetrages (vgl. A 29 Sätze 2 und 4 DA-KG) führen. Sofern Differenzkindergeld zu zahlen ist, sind für die vorläufige Entscheidung über den Kindergeldanspruch die ausländischen Leistungen in der jeweils bekannten Höhe der Ermittlung des Unterschiedsbetrages zugrunde zu legen. Die Höhe der tatsächlichen ausländischen Leistungen ergibt sich aus der Korrespondenz mit dem ausländischen Träger für Familienleistungen bzw. aus den Angaben des Berechtigten.
Die Einzelweisung des (BStBl I 2017 S. 151 ff.) ist gegenstandslos geworden und wird mit Bekanntgabe dieser Einzelweisung aufgehoben.
Anlage
Übersicht über im Ausland gewährte vergleichbare Leistungen gemäß § 65 Satz 1 Nr. 1 EStG
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Land | Berechtigte | Kinder | Altersgrenze | Bezeichnung der
Familienleistung | Besonderheiten | |||||
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und
Staaten, auf die das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung
findet sowie Schweiz | ||||||||||