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BAG Beschluss v. - 1 ABR 16/23

Gesetze: § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG, § 50 Abs 1 S 1 BetrVG

Technische Überwachungseinrichtung - Headset-System - betriebliche Mitbestimmung - Gesamtbetriebsrat

Leitsatz

Ein Headset-System, das es den Vorgesetzten ermöglicht, die Kommunikation unter Arbeitnehmern mitzuhören, ist eine technische Einrichtung, die zur Überwachung der Arbeitnehmer iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt ist. Seine Einführung und Nutzung unterliegt auch dann der betrieblichen Mitbestimmung, wenn die Gespräche nicht aufgezeichnet oder gespeichert werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2024:160724.B.1ABR16.23.0

Fundstelle(n):
Nr. 1/2025 S. 58
BB 2024 S. 2867 Nr. 49
BB 2025 S. 376 Nr. 7
BB 2025 S. 381 Nr. 7
NJW 2024 S. 10 Nr. 49
ZIP 2024 S. 2900 Nr. 49
ZIP 2025 S. 499 Nr. 9
ZIP 2025 S. 500 Nr. 9
SAAAJ-78954

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