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BGH Beschluss v. - IX ZB 16/24

Gesetze: § 19 Abs 5 S 1 GKG, § 20 Abs 1 S 1 GKG, § 28 Abs 2 KostVfg, § 36 KostVfg

Gerichtskosten: Wirksamkeit der Abänderung des Kostenansatzes im Verwaltungswege zum Nachteil des Kostenschuldners

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:231024BIXZB16.24.0

Fundstelle(n):
QAAAJ-78972

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