Verschlechterung betrieblicher Altersversorgung im Konzern
Leitsatz
Wenn der Konzernarbeitgeber die schon bislang konzernweit geregelte betriebliche Altersversorgung für den gesamten Konzern durch eine neue Konzernbetriebsvereinbarung ablösen möchte, bestimmt sich das Vorliegen sachlich-proportionaler Gründe für eine verschlechternde Regelung der noch nicht erdienten dienstzeitabhängigen Zuwächse (dritte Stufe des Prüfungsschemas des Senats) nach den tatsächlichen Umständen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Konzern.
Fundstelle(n): Nr. 4/2025 S. 193 BB 2024 S. 2802 Nr. 48 BB 2025 S. 184 Nr. 4 BB 2025 S. 191 Nr. 4 NJW 2024 S. 10 Nr. 49 ZIP 2024 S. 2837 Nr. 48 MAAAJ-79004