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BGH Urteil v. - X ZR 77/23

Gesetze: Art 56 S 1 EuPatÜbk, § 4 Abs 1 PatG, § 81 Abs 1 S 1 PatG, § 81 Abs 1 S 2 PatG, § 119 Abs 1 PatG, § 263 ZPO, § 265 Abs 2 S 2 ZPO, § 269 Abs 1 ZPO

Patentrecht: Angemessene Erfolgserwartung für Beschreiten eines Lösungswegs - Testosteronester

Leitsatz

Testosteronester

Die Anforderungen an eine angemessene Erfolgserwartung lassen sich nicht allgemeingültig formulieren. Sie sind jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung des in Rede stehenden Fachgebiets, der Größe des Anreizes für den Fachmann, des erforderlichen Aufwands für das Beschreiten und Verfolgen eines bestimmten Ansatzes und der gegebenenfalls in Betracht kommenden Alternativen sowie ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile zu bestimmen (Bestätigung von , GRUR 2019, 1032 Rn. 31 - Fulvestrant; , GRUR 2020, 1178 Rn. 108 - Pemetrexed II und , GRUR 2021, 696 Rn. 51 - Phytase).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:081024UXZR77.23.0

Fundstelle(n):
GAAAJ-79006

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