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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 R 2313/22

Die Beteiligten streiten um die Höhe einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte, insbesondere um die Höhe der Entgeltpunkte für das Jahr 1982 unter Berücksichtigung des Verdienstes, für den im Zeitraum vom 01.01.1982 bis 19.04.1982 Beiträge zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) gezahlt worden sind.

Fundstelle(n):
PAAAJ-79217

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