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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 BA 23/20

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens nach § 28p Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) über eine Nachforderung von Beiträgen und Umlagen zur Sozialversicherung in Bezug auf die Tätigkeit der Beigeladenen zu 1) als Büroservicekraft bei der Klägerin im Zeitraum von Januar 2012 bis Juni 2015.

Fundstelle(n):
XAAAJ-79236

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