Mietwert und Übernahme von Grundstückskosten als Sonderausgaben
Leitsatz
Überlässt der geschiedene Ehemann seiner Ehefrau, die beide Miteigentümer eines Einfamilienhauses sind, aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung das Haus zur alleinigen Nutzung, so kann er den Mietwert seines Miteigentumsanteils als Sonderausgabe i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG absetzen.
Auch die verbrauchsunabhängigen Kosten für den Miteigentumsanteil der geschiedenen Ehefrau, welche der Ehemann nach der Unterhaltsvereinbarung trägt, sind Sonderausgaben.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2002 II Seite 130 BB 2000 S. 1609 Nr. 32 BFH/NV 2000 S. 1286 BFH/NV 2000 S. 1286 Nr. 10 DStR 2000 S. 1303 Nr. 31 DStRE 2000 S. 852 Nr. 16 FR 2000 S. 877 Nr. 16 INF 2000 S. 572 Nr. 18 BAAAA-96986