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BFH Urteil v. - VIII R 68/98 BStBl 2001 II S. 359

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2GewStG EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1

Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags; Ausschließlichkeitserfordernis; Abfärbetheorie; Anforderungen an eine Mitunternehmerschaft

Leitsatz

1. Eine unschädliche Hilfstätigkeit im Dienste der ("ausschließlichen") Grundbesitzverwaltung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG setzt voraus, dass diese Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist (hier: Vermietung von Betriebsvorrichtungen). Offen bleibt, ob das Erfordernis der ausschließlichen Grundstücksverwaltung - abgesehen von den in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG genannten unschädlichen Nebentätigkeiten - überhaupt Ausnahmen gestattet und ob -bejahendenfalls - diese auf Sachverhalte beschränkt sind, bei denen die Tätigkeit in jeder Hinsicht - d.h. sowohl mit Blick auf die absolute und relative Höhe der in Frage stehenden Aufwendungen als auch im Hinblick auf die hieraus erzielten Erträge - völlig unwesentlich ist.

2. Zur Abgrenzung von partiarischen Mietverträgen und Gesellschaftsverträgen (hier: Automatenaufstellungsvertrag).

3. Auch das Halten einer Beteiligung (Mitunternehmeranteils) an einer gewerblichen (Innen-)Personengesellschaft ist mit der Abfärbewirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG verbunden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 359
BB 2000 S. 1877 Nr. 37
BFH/NV 2000 S. 1417 Nr. 11
DB 2000 S. 1942 Nr. 39
DStR 2000 S. 1594 Nr. 38
DStRE 2000 S. 1095 Nr. 20
QAAAA-96994

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