Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VIII R 77/97

Gesetze: EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. aEStG FGO § 118 Abs. 2

Überschusserzielungsabsicht bei Abschluss einer Rentenversicherung in ausländischer Währung und teilweiser Finanzierung durch Berlin-Darlehen

Leitsatz

1. Die Absicht zur Erzielung von Einkünften setzt das Streben des Steuerpflichtigen voraus, durch die Vermögensnutzung einen (Total-)Überschuss der steuerpflichtigen Einnahmen über die Erwerbsaufwendungen zu erzielen. Die Beantwortung der Frage, ob der Steuerpflichtige eine Überschusserzielungsabsicht besaß, hängt von einer unter Heranziehung aller objektiven Umstände zu treffenden (Wahrscheinlichkeits-)Prognose über die voraussichtliche Dauer der Vermögensnutzung, die in dieser Zeitspanne voraussichtlich erzielten steuerpflichtigen Erträge und die in diesem Zeitpunkt voraussichtlich anfallenden Erwerbsaufwendungen ab. Für diese Prognose können die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte liefern.

2. Die für das Vorhandensein oder Fehlen der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen zu treffenden Prognosen beruhen im Wesentlichen auf Schlussfolgerungen tatsächlicher Art, die zu den tatsächlichen Feststellungen i.S. von § 118 Abs. 2 FGO gehören und deshalb das Revisionsgericht grundsätzlich binden.

3. Zur Prognose von längerfristigen Einnahmen in ausländischer Währung (Prognose des Devisenkurses; Anschluss an das , BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2000 S. 2087 Nr. 41
BFH/NV 2000 S. 1530
BFH/NV 2000 S. 1530 Nr. 12
DB 2000 S. 2304 Nr. 46
DStR 2000 S. 1764 Nr. 42
DStRE 2000 S. 1121 Nr. 21
FR 2000 S. 1230 Nr. 22
EAAAA-96998

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank