Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
Leitsatz
Wird ein Wirtschaftsgut unentgeltlich aus dem Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft in ein Betriebsvermögen eines Gesellschafters überführt, hat der begünstigte Gesellschafter den Buchwert des Wirtschaftsguts fortzuführen. Das gilt aber nur hinsichtlich seines eigenen Anteils an den stillen Reserven, wenn die übrigen Gesellschafter auf ihren Anteil an den stillen Reserven unentgeltlich verzichten; im Umfang des Verzichts liegt eine Entnahme der zuwendenden Gesellschafter vor.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2000 S. 2292 Nr. 45 BFH/NV 2000 S. 1549 BFH/NV 2000 S. 1549 Nr. 12 DB 2000 S. 2251 Nr. 45 DStR 2000 S. 1905 Nr. 45 DStRE 2000 S. 1233 Nr. 23 FR 2000 S. 1336 Nr. 24 INF 2000 S. 732 Nr. 23 OAAAA-96999