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BFH Beschluss v. - V B 53/23

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; SpielbkV § 6; MwStSystRL Art. 1 Abs. 2; MwStSystRL Art. 135;

Darlegungsanforderungen bei grundsätzlicher Bedeutung

Leitsatz

NV: Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung ist es erforderlich, dass sich der Beschwerdeführer zu der von ihm aufgeworfenen Rechtsfrage sowohl mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesfinanzhofs oder anderer Gerichte wie auch mit dem Schrifttum befasst.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.311024.VB53.23.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 2774 Nr. 48
BFH/NV 2025 S. 30 Nr. 1
NJW 2024 S. 10 Nr. 50
UR 2024 S. 942 Nr. 24
YAAAJ-79441

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