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BFH Urteil v. - XI R 99/96

Tatbestand

I. Die Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind miteinander verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Ihr 1957 geborener Sohn A studierte bis 1992 in den USA; seit 1993 ist er an der Universität X (Bundesrepublik Deutschland -BRD-) eingeschrieben. Die 1965 geborene Tochter B studierte in den Streitjahren (1992 und 1993) in Y (BRD).

Fundstelle(n):
BFH/NV 2000 S. 22
BFH/NV 2000 S. 22 Nr. 1
KAAAA-97005

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