Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrunds der Zahlungsunfähigkeit durch das Finanzamt
Leitsatz
Zur Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrunds der Zahlungsunfähigkeit durch das Finanzamt kann es ausreichen, wenn der wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft bereits im Schuldnerverzeichnis eingetragene Schuldner auf rückständige Steuern in fünfstelliger Höhe seit mehreren Jahren keine Zahlung mehr geleistet hat, eine Kontenpfändung nur zu einer geringen Zahlung führt und der Schuldner erklärt, keine Einnahmen zu haben.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2024:190924BIXZB14.22.0
Fundstelle(n): Nr. 49/2024 S. 3030 BB 2025 S. 2 Nr. 1 NJW 2024 S. 9 Nr. 49 WM 2024 S. 2243 Nr. 48 ZIP 2024 S. 2834 Nr. 48 YAAAJ-79522