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BSG Urteil v. - B 6 KA 8/23 R

Gesetze: § 87 Abs 1 SGB 5, § 95 Abs 3 S 1 SGB 5, § 101 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 5, § 101 Abs 3 SGB 5, § 19a Ärzte-ZV, Nr 04040 EBM-Ä 2008

Vertragsärztliche Vergütung - Zusatzpauschale nach Gebührenordnungsposition (GOP) 04040 EBM-Ä (juris: EBM-Ä 2008) - Anknüpfung an den Umfang der Tätigkeit laut Zulassungs- und Genehmigungsbescheid - Abstellen auf den dort erteilten Versorgungsauftrag - Zulassung eines weiteren Arztes im Rahmen eines Jobsharings - gemeinsamer Versorgungsauftrag

Tatbestand

Im Streit steht, ob die beklagte Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) beim Honorar der klagenden Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) aus vertragsärztlicher Tätigkeit für das Quartal 1/2015 einen Aufschlag auf die Zusatzpauschale nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 04040 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für vertragsärztliche Leistungen (EBM-Ä) zu berücksichtigen hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:280824UB6KA823R0

Fundstelle(n):
SAAAJ-79764

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