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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 9 SO 16/22

Die Klägerin begehrt die Vergütung von Betreuungsleistungen, die sie der am 00.00.0000 verstorbenen Frau Y. S. (im Folgenden: U.) erbracht hat.

Fundstelle(n):
UAAAJ-79801

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