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BGH Urteil v. - VIa ZR 710/21

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte zu 2 wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im Februar 2017 von der ehemaligen Beklagten zu 1 einen von der Beklagten zu 2 hergestellten gebrauchten Mercedes-Benz X2 104 GLK 350, der mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 642 (Schadstoffklasse Euro 5) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:201124UVIAZR710.21.0

Fundstelle(n):
UAAAJ-79840

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