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BGH Urteil v. - VIa ZR 760/21

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Der Ehemann der Klägerin erwarb im März 2016 von der Beklagten zum Preis von 49.500 € einen Mercedes-Benz GLK 350 CDI 4-Matic, der mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 642 (Schadstoffklasse Euro 5) ausgerüstet ist. Im November 2020 trat er sämtliche Ansprüche in Bezug auf den Fahrzeugkauf an die Klägerin ab, an die er das Fahrzeug zuvor zum Preis von 28.000 € weiterveräußert hatte.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:201124UVIAZR760.21.0

Fundstelle(n):
EAAAJ-79841

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