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BGH Urteil v. - I ZR 107/23

Gesetze: § 2 Abs 1 Nr 3 UWG vom , § 2 Abs 1 Nr 4 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG

Unlauterer Wettbewerb: Mitbewerbereigenschaft eines Betreibers einer Plattform für den Verkauf von Fußballtickets durch Dritte - DFL-Supercup

Leitsatz

DFL-Supercup

1. Die Leistung eines Plattformbetreibers, der Angebote Dritter vermittelt, ohne selbst die von Dritten angebotenen Produkte anzubieten, ist nicht mit dem Angebot dieser Produkte austauschbar, so dass es unter diesem Gesichtspunkt an einer Stellung des Plattformbetreibers als Mitbewerber im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG a.F.) fehlt.

2. Zwischen dem Betreiber einer Plattform, auf der Dritte gegen eine Servicegebühr Eintrittskarten für Fußballspiele eines kommerziellen Veranstalters anbieten, und diesem Veranstalter besteht ein Wettbewerbsverhältnis unter dem Gesichtspunkt einer wettbewerblichen Wechselwirkung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG a.F.), wenn werbliche Maßnahmen des Plattformbetreibers zur Förderung des Absatzes auf der Plattform geeignet sind, sich nachteilig auf geschäftliches Ansehen und Tätigkeit des Veranstalters auszuwirken (Fortführung von , GRUR 2017, 918 [juris Rn. 16] = WRP 2017, 1085 - Wettbewerbsbezug und , GRUR 2022, 729 [juris Rn. 13] = WRP 2022, 727 - Zweitmarkt für Lebensversicherungen II).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:211124UIZR107.23.0

Fundstelle(n):
Nr. 17/2025 S. 1076
BB 2024 S. 2817 Nr. 49
BB 2025 S. 271 Nr. 6
BB 2025 S. 276 Nr. 6
NJW 2024 S. 9 Nr. 51
ZIP 2024 S. 3032 Nr. 51
ZIP 2025 S. 633 Nr. 11
ZIP 2025 S. 634 Nr. 11
SAAAJ-79845

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