Gesetze: § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 5 SGB 7, § 611a Abs 1 S 1 BGB
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang - objektivierte Handlungstendenz - betriebliches Interesse - Erhaltung und Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit - Arbeitsgerät - arbeitsvertragliche Nebenpflicht zur Besorgung von Ersatzbatterien für ein Hörgerät - Fahrdienstleiter
Leitsatz
Auch wenn Unternehmer und Beschäftigte es nicht in der Hand haben, unmittelbar über den Umfang des Unfallversicherungsschutzes zu bestimmen, kann das Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des rechtlich Zulässigen durch arbeitsvertragliche Vereinbarungen gestaltet werden, welche mittelbare Auswirkungen auf den Unfallversicherungsschutz haben können.