1. Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 15 UStG gilt als (vorsteuerabzugsberechtigter) Unternehmer bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt.
2. Leistet der Unternehmer für die Lieferung von Gegenständen oder eine Dienstleistung eine Anzahlung, bevor die angezahlte Leistung an ihn bewirkt ist, so ist für den Vorsteuerabzug auf seine Verwendungsabsicht im Zeitpunkt der Anzahlung abzustellen.
3. Ist eine Grundstücksvermietung beabsichtigt, kommt es darauf an, ob der Unternehmer das Grundstück steuerfrei vermieten oder auf die Steuerfreiheit der Grundstücksvermietung (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG) gemäß § 9 UStG verzichten will. Im erstgenannten Fall ist der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausgeschlossen, im letztgenannten Falle nicht.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2003 II Seite 434 BB 2001 S. 2039 Nr. 40 BFH/NV 2001 S. 1513 BFH/NV 2001 S. 1513 Nr. 11 BFHE S. 437 Nr. 195 BStBl II 2003 S. 434 Nr. 8 DB 2001 S. 2122 Nr. 40 DStR 2001 S. 1658 Nr. 39 DStRE 2001 S. 1114 Nr. 20 INF 2001 S. 639 Nr. 20 UR 2001 S. 550 Nr. 12 FAAAA-97050