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BFH Urteil v. - VIII R 34/94

Tatbestand

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Ehegatten, die in den Streitjahren 1984 und 1985 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 31. Januar 1980 gründeten sie die W-GmbH (GmbH) mit einem Stammkapital von 20 000 DM. Die Klägerin übertrug am 31. Juli 1980 ihren Anteil am Stammkapital der GmbH auf den Kläger, der von da an Alleingesellschafter der GmbH war.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2001 S. 757
BFH/NV 2001 S. 757 Nr. 6
LAAAA-97074

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