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BFH Urteil v. - X R 20/99

Tatbestand

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) lebten im Streitjahr 1992 miteinander in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Sie sind seit dem Jahre 1995 miteinander verheiratet.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2001 S. 9
BFH/NV 2001 S. 9 Nr. 1
KAAAA-97083

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