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BSG Urteil v. - B 12 BA 2/22 R

Gesetze: § 7 Abs 1 SGB 4, § 8 Abs 1 Nr 2 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 20 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 11, Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG

Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit einer Ärztin für einen Anbieter von Gesundheitstagen - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

Leitsatz

Die Tätigkeit einer Ärztin für einen Anbieter von Gesundheitstagen ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, wenn diese während ihrer Einsätze ohne eigene unternehmerische Freiheit fremdbestimmt in vorgegebene Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen eingegliedert ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:120624UB12BA222R0

Fundstelle(n):
DAAAJ-80481

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