Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - X B 153/00

Gesetze: EStG § 10e Abs. 1

Beginn des Abzugszeitraums für die Grundförderung nach § 10e EStG

Leitsatz

Der Abzugszeitraum für die Grundförderung nach § 10e Abs. 1 EStG beginnt auch dann mit dem Jahr der Anschaffung, wenn der Stpfl. in diesem Jahr die Wohnung noch nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Unerheblich ist, aus welchen Gründen er die Wohnung im Anschaffungsjahr nicht bezieht oder nicht beziehen kann

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2002 S. 25
BFH/NV 2002 S. 25 Nr. 1
XAAAA-97112

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank