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BSG Urteil v. - B 2 A 1/22 R

Gesetze: § 29 SGB 4, § 30 Abs 1 SGB 4, § 69 Abs 2 SGB 4, § 69 Abs 5 SGB 4, § 87 SGB 4, § 89 Abs 1 S 2 SGB 4, § 1 SGB 7, § 172 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 35 Abs 1 S 3 SGB 10, § 54 Abs 2 S 2 SGG, § 54 Abs 3 SGG

Sozialgerichtliches Verfahren - Aufsichtsklage - Zulässigkeit - gesetzliche Unfallversicherung - Aufsichtsrecht - Überschreitung des Aufgabenbereichs eines Unfallversicherungsträgers - Dienstwagenüberlassung an Mitarbeiter zur privaten Nutzung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - aufsichtsrechtlicher Verpflichtungsbescheid - Rechtsverstoß - Ermessensfehler - Ermessensnichtgebrauch - Auswahlermessen

Leitsatz

Es überschreitet evident den Aufgabenkreis eines Unfallversicherungsträgers, wenn er Mitarbeitern Dienstfahrzeuge in großem Umfang zur privaten Nutzung bereitstellt und diese nahezu die Hälfte der Gesamtnutzung des Dienstfahrzeugs erreichen kann.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:270624UB2A122R0

Fundstelle(n):
DAAAJ-80562

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