I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden im Streitjahr 1995 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im selben Jahr übertrugen die Eltern des Klägers diesem ein mit einem Einfamilienhaus sowie mit Nebengebäuden bebautes Grundstück. § 2 des Übertragungsvertrages sieht ein lebenslanges Nießbrauchsrecht der Eltern an dem übertragenen Grundbesitz vor. Zugleich überließen die Eltern dem Kläger die Ausübung des Nießbrauchs an einer bestimmten Teilfläche des Grundstücks und an dem "darauf zukünftig vorhandenen Wohngebäude". Auf dieser Teilfläche errichtete der Kläger einen -- 1995 fertiggestellten -- Anbau an das Einfamilienhaus. Der Kläger bewohnt seit Dezember 1995 mit seiner Familie das Dachgeschoss und zum Teil das Erdgeschoss des Einfamilienhauses; seine Eltern bewohnen das Erdgeschoss im Übrigen.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2002 S. 480 BFH/NV 2002 S. 480 Nr. 4 MAAAA-97120