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BFH Beschluss v. - VI B 18/24

Gesetze: FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1; FGO § 110; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Zur Reichweite übereinstimmender Erledigungserklärungen

Leitsatz

1. NV: Übereinstimmende Erklärungen der Beteiligten zur Erledigung der Hauptsache beenden den Rechtsstreit in gleicher Weise wie ein Urteil, ohne allerdings materielle Rechtskraft zu entfalten.

2. NV: Durch übereinstimmende Erledigungserklärungen in einem Rechtsstreit, der vom Kläger nur zur Verhinderung des Eintritts der Bestandskraft eines Steuerbescheids geführt wurde, wird die Steuerfestsetzung nicht bestandskräftig.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.211124.VIB18.24.0- 2 -

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 2902 Nr. 50
BFH/NV 2025 S. 174 Nr. 2
MAAAJ-80799

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