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BFH Beschluss v. - VII B 121/22 (AdV)

Gesetze: UZK Art. 139 Abs. 1; UZK IA Art. 218 Buchst. a; MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. d; MwStSystRL Art. 30 Abs. 1; UStG § 21 Abs. 2

Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt.

Leitsatz

Entstehung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer im Zusammenhang mit Umstieg im Flugverkehr

1. NV: Für Waren, die zu kommerziellen Zwecken mitgeführt werden, kann die Gestellung nicht konkludent durch Benutzen des grünen Ausgangs „Anmeldefreie Waren“ erfolgen.

2. NV: Die Vermutung, dass neben der durch eine Pflichtverletzung (hier Verletzung der Gestellungspflicht) entstandenen Zollschuld auch eine Mehrwertsteuerpflicht besteht, kann grundsätzlich widerlegt werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:BA.160823.VIIB121.22.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 2902 Nr. 50
BFH/NV 2025 S. 181 Nr. 2
UR 2025 S. 27 Nr. 1
FAAAJ-80800

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