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BFH Urteil v. - VIII R 20/85

Tatbestand

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine KG, betreibt ein Bauunternehmen. Sie ist Organträger einer GmbH, mit der ein steuerlich anerkannter Ergebnisabführungsvertrag besteht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 442
BFH/NV 1987 S. 442 Nr. -1
WAAAA-97147

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