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BGH Urteil v. - AnwZ (Brfg) 22/23

Gesetze: § 7 BRAO, § 46 Abs 1 BRAO, § 46 Abs 2 S 2 BRAO, § 46 Abs 3 BRAO, § 46a BRAO, § 611a BGB

Zulassung eines GmbH-Geschäftsführers zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt

Tatbestand

Der Beigeladene ist seit dem 21. Oktober 2009 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Außerdem war er im Zeitraum vom 10. Oktober 2016 bis zum 19. Februar 2021 im Hinblick auf seine damalige Tätigkeit als Geschäftsführer der d.                    GmbH als Syndikusrechtsanwalt zugelassen. Mit Beschluss vom 1. Juli 2020 bestellte die v.                GmbH den Beigeladenen zum Geschäftsführer. Am Kapital der Gesellschaft ist der Beigeladene als Gründungsgesellschafter mit einem Anteil von 25 % beteiligt. Am 29. März 2021 schloss er mit der v.                GmbH einen Geschäftsführervertrag.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:111124UANWZ.BRFG.22.23.0

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2025 S. 15 Nr. 1
NJW 2025 S. 584 Nr. 9
NJW 2025 S. 589 Nr. 9
NJW 2025 S. 9 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2025 S. 289
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2025 S. 289
PAAAJ-80908

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