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Umsatzsteuer; Anpassung der Rechtsbehelfsbelehrungen der Vordruckmuster an das Postrechtsmodernisierungsgesetz und redaktionelle Überarbeitungen
Bezug: BStBl 2021 I S. 1081
Bezug: BStBl 2013 I S. 1002
Bezug: BStBl 2021 I S. 1084
Bezug: BStBl 2024 I S. 722
Bezug: BStBl 2021 I S. 92
Bezug: BStBl 2019 I S. 1041
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Es werden folgende Vordruckmuster neu bekanntgegeben:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
- | USt 1 TG | Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers bei Bau- und/oder
Gebäudereinigungsleistungen Datei öffnen |
- | USt 2 F | Feststellungsbescheid über die gesonderte und
einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die
Umsatzbesteuerung Datei öffnen |
- | USt 3 F | Feststellungsbogen für die gesonderte und
einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die
Umsatzbesteuerung Datei öffnen |
- | USt 1 TK | |
- | USt 1 TL | |
- | USt 1 TQ | Nachweis für Wiederverkäufer von
Telekommunikationsdienstleistungen Datei öffnen |
- | USt 7 A | Anordnung einer
Umsatzsteuer-Sonderprüfung Datei öffnen |
- | USt 7 C |
(2) Auf Grund des Postmodernisierungsgesetzes wurden die Bekanntgabevermutungen nach den §§ 122, 122a und 123 AO von drei auf vier Kalendertage verlängert. Die Neuregelung (§ 122 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 2a, § 122a Absatz 4 und § 123 Satz 2 AO n.F.) ist auf alle Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bere...